Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) berichtete neuerdings, dass sich die Amortisationszeit auf nur etwa zwei Jahre beläuft. Das bedeutet, dass nach diesem Zeitraum die benötigte Energie zur Herstellung eines Polysilizium-Moduls (ca. 600 kWh) bereits produziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt erzeugt die Solaranlage fortlaufend Energie als Plus.

Die Höhe der erzeugten Solarstrommenge hängt vom Standort, der Neigung, der Ausrichtung und der verwendeten Solarmodule ab. Eine Photovoltaik-Anlage in Deutschland erzeugt im Schnitt je kWp rund 1.000 Kilowattstunden Strom, wobei der Stromertrag in Süddeutschland ca. 10% höher ist als in Norddeutschland. Somit kommt man bei uns in Süddeutschland mit einem 10 Hektar großen Solarpark auf einen Ertrag von rund 10.000 Megawattstunden (10 Millionen kWh).

Photovoltaik-Module nutzen nicht nur das direkte Sonnenlicht, das nur bei klarem Himmel auftritt, sondern auch die diffuse Strahlung, die durch die Wolken tritt. Je heller es ist, desto mehr Leistung bringen die Module – egal, ob dabei die Sonne direkt zu sehen ist oder nicht. In Deutschland macht der diffuse Anteil in etwa die Hälfte der Einstrahlung aus.

In Deutschland wurden seit den 1990er Jahren viele tausend kleine und große Anlagen errichtet. Man rechnet derzeit mit einer Lebensdauer von ca. 30 Jahren mit einer jährlichen Abnahme der Modulleistung (Moduldegradation) von 0,3 bis 0,5 Prozent. Nach Ende der Laufzeit kann ein Großteil der Modulkomponenten (Glas, Metallrahmen und teilweise auch die Solarzellen) recycelt und z.B. für die Herstellung neuer Solarmodule verwendet werden. In Deutschland besteht für Solarmodule eine gesetzliche Rücknahmepflicht, die im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) festgelegt ist.

Ideal sind natürlich Flächen mit südlicher Hanglage oder völlig ebene Flächen, aber auch Flächen mit östlicher oder westlicher Hanglage sind gut geeignet. Im Einzelfall kann sogar eine leicht nordhängige Fläche von Interesse sein. Wichtig ist, dass die Fläche nicht in einem Vogel- oder Landschaftsschutzgebiet liegt – das prüfen wir gerne für die Grundstückseigentümer, falls Sie sich unsicher sind. Die Fläche sollte nicht oder nur schwer von den umliegenden Ortschaften einsehbar sein und an keinem hochfrequentierten Wander- oder Fahrradweg liegen. Da wir nicht auf eine staatliche Förderung angewiesen sind, muss die Fläche nicht zwingend – darf aber gerne – an eine Autobahn oder eine Bahntrasse angrenzen und auch nicht unbedingt in einem benachteiligten Gebiet liegen.

Solarenergie ist mittlerweile die günstigste Form der Stromerzeugung. An einem guten Standort in Süddeutschland kann heutzutage Strom für unter 4.5 Eurocent pro Kilowattstunde, für 20 Jahre fest und ohne staatl. Subventionierung, erzeugt werden. Diese Anlagen belasten nicht die EEG-Umlage!

In Deutschland dienen 15% der aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche dem Anbau von Energie-pflanzen – hauptsächlich Mais und Raps für Kraftstoffe und Biogasanlagen. Diese Flächen werden demnach nicht für die Erzeugung von Lebensmitteln genutzt. Der Maisanbau benötigt außerdem ein Vielfaches mehr an Fläche: 1 Hektar Photovoltaik erzeugt so viel Strom wie etwa 80 Hektar Mais für eine Biogasanlage!

Heutzutage werden schon in der Projektierungsphase moderner Photovoltaik-Freilandanlagen auf den Flächen zwischen den Modulreihen artengerechte Blumenwiesen mit heimischen Wildblumen eingeplant, um neuen Lebensraum für Insekten und Kleintiere (Igel, Hasen, etc.) zu schaffen und gleichzeitig Humus aufzubauen, CO2 zu binden und den Boden durch Wurzeln und Bodentiere zu belüften. Nach kurzer Zeit entsteht eine ökologisch wertvolle Fläche, wie sie in der freien Natur leider immer seltener vorzufinden ist. Somit entsteht durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage ein Doppelnutzen: Unten wird eine naturbelassene Artenschutzfläche geschaffen, und darüber wird CO2 neutrale erneuerbare Energie gewonnen.

Der Ausbau von Solaranlagen auf Dachflächen ist natürlich sehr sinnvoll, aber oftmals scheitert er an der fehlenden Bereitschaft der Hauseigentümer und/oder an der fehlenden Wirtschaftlichkeit wegen ungünstiger Ausrichtung, Neigung oder Beschaffenheit der Dachfläche.

Ein massiver Ausbau von Solaranlagen nur auf Dachflächen würde trotz allem bei weitem nicht ausreichen, um den stetig steigenden Strombedarf zu decken. Laut einer Prognose des Fraunhofer-Instituts wird sich der Stromverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2050 verdoppeln. Zusätzlich muss der Strom, der aktuell in den noch verbleibenden AKW erzeugt wird, durch andere Energiequellen ersetzt werden. Hierbei sind etwa 870 PV-Anlagen mit je 10 MW Leistung nötig, um beispielsweise den erzeugten Strom des abgeschalteten AKW Grafenrheinfeld zu kompensieren. Die Stromerzeugung muss in Zukunft hauptsächlich auf dem Land stattfinden, da in den Städten dafür der Raum fehlt.

Für den Aufbau einer Photovoltaik-Freilandanlage werden fast ausschließlich Ramm- oder Eindrehfundamente verwendet. Diese Pfosten bieten eine stabile und umweltverträgliche Verankerung mit dem Boden und lassen sich nach Ablauf der Laufzeit der Anlage problemlos und völlig rückstandlos entfernen.
An den Pfosten werden Rahmengestelle aus Aluminium angebracht und an diese anschließend die Silizium-Module (cadmium- und telluriumfrei!) angeschraubt. Somit ergibt sich über die gesamte Laufzeit der Anlage eine Bodenversiegelung von unter 1%!

PV-Pachtverträge haben üblicherweise eine Laufzeit von 20-30 Jahren. Nach Ende der Laufzeit werden sie wieder der Landwirtschaft zugeführt. Viele der Ackerflächen wurden stark durch landwirtschaftliche Nutzung beansprucht und haben so sogar die Chance, sich über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren zu regenerieren!

Der Betreiber hinterlegt vor Baubeginn eine Bürgschaft, die die Kosten für den Rückbau nach Ende der Vertragslaufzeit deckt. Somit kann die Anlage nach Ende der Pachtlaufzeit rückstandslos abgebaut und die Fläche wieder anderweitig genutzt werden. Alternativ kann dem Verpächter die PV-Anlage für den Weiterbetrieb überlassen werden.

Im Gegenteil! Unter und zwischen den Modulen bildet sich eine natürliche und regionale Pflanzenvielfalt, die Insekten sowie Zucht- und Wildbienen eine Nahrungsmittelversorgung bietet. Außerdem bieten die, durch einen 15cm über dem Boden beginnenden Zaun, abgegrenzten Flächen einen Rückzugsort für Brutvögel, Amphibien und Kleinsäuger aller Art. Sogar die Haltung von Schafen ist auf den Flächen möglich.

Sobald eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird, erzeugt sie durch die reine Einstrahlung der Sonne Energie. Somit treten im Gegensatz zur Energiegewinnung durch beispielsweise fossile Brennstoffe keinerlei Emissionen wie Rauch, Lärm, Geruch, Erschütterung, Abwasser oder Schmutz auf. Des Weiteren ist die aufgebrachte Energie, die benötigt wird um den Solarpark zu errichten, bereits nach 2 Jahren wieder generiert worden und von dort an produziert eine PV-Anlage emissionsfrei den günstigsten Strom.

Eine Solaranlage mit einer Leistung von etwa 10 Megawatt nimmt circa eine Fläche von 10 Hektar in Anspruch. Diese Anlage spart im Jahr rund 6.300 Tonnen Treibhausgase ein. Ein Hektar Wald hingegen bindet pro Hektar, jährlich etwa 12 Tonnen CO2. Somit wären circa 525 Hektar Wald nötig, um den durch die Photovoltaikanlage vermiedenen CO2 Ausstoß, durch die Aufnahme von CO2 durch Bäume zu kompensieren. Daraus lässt sich ableiten, dass es deutlich lukrativer im Kampf gegen den Klimawandel ist Solarparkas zu errichten, als Flächen vergleichbarer Größe zu bewalden.

Dieser Offshore-Strom der quer durch Deutschland transportiert werden soll kostet momentan etwa 15-19 Eurocent/kWh zuzüglich der Transportkosten des Stroms durch ganz Deutschland. Die lokale Photovoltaikanlage hingegen stellt die günstigste aller Stromerzeugungssalternativen dar, und ermöglicht es regional Strom für unter 4,5 Eurocent/kWh zu generieren. Zusätzlich fallen die Transportkosten für den Strom aus Norddeutschland weg, was das Ganze noch lukrativer macht und die dezentrale Energieversorgung fördert. Somit stellt eine regionale Photovoltaikanlage nicht nur die sauberste, sondern auch die kostengünstigste aller Energieerzeugungssalternativen dar und entzerrt zusätzlich die Machtverhältnisse am Strommarkt. Je südlicher eine Photovoltaikanlagen in Deutschland errichtet wird, desto höher ist die durchschnittliche Einstrahlung der Sonne wodurch wiederum mehr Strom auf gleicher Fläche produziert werden kann.

Die Pacht die von den Energiebeschaffungsunternehmen gezahlt wird übersteigt die Pacht, die Landwirte durch andere Formen der Verpachtung erlangen würden deutlich. Sogar die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen fällt in den meisten Fällen weniger lukrativ aus, als die Verpachtung für eine Photovoltaikanlage. Des Weiteren beträgt die Dauer eines solchen Pachtvertrags 20-30 Jahre und garantiert damit sichere Pachtzahlungen über eine lange Dauer. Außer der Bereitstellung ihrer Fläche kommen keine weiteren Verpflichtungen wie die Pflege oder die Überwachung der Fläche auf die Verpächter zu, sondern wird durch den Pächter geregelt. Sie erhalten also eine äußerst lukrative und gesicherte Pacht über einen Zeitraum von 20-30 Jahren und haben dazu keinerlei Verpflichtungen.

Derzeit werden rund 45% der Stromversorgung in Deutschland mit Hilfe von erneuerbaren Energien generiert. Dies ist angesichts der Klimaziele von Deutschland bis zum Jahr 2030 noch deutlich zu wenig und so droht Deutschland seine Ziele bezüglich des Klimawandels deutlich zu verfehlen. Damit einhergehend wären laut Bundes umweltministerium-Projektions-Bericht unter Umständen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 60 Milliarden Euro an die Europäische Union. Des Weiteren wird sich laut einer Prognose des Fraunhofer-Instituts der Stromverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2050 verdoppeln. Um diese Hürden stemmen zu können, benötigt es weitaus mehr erneuerbare Energien als derzeit vorhanden sind. Darum eignen sich Photovoltaikanlagen besonders gut, da Solarparks die kostengünstigste und rentabelste Alternative aller Energieerzeugungsalternativen darstellen.

Durch die Genehmigung einer Photovoltaikanlage, leistet die Gemeinde einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz. Des Weiteren erzielt die Gemeinde durch eine solche Anlage in ihrer Gemarkung auch Einnahmen, weil ihr die mit der Anlage verbundene Gewerbesteuer zusteht. Ein weiterer Punkt ist der Beitrag der Gemeinde zur Eigenversorgung mit Energie. Mit PV-Freiflächenanlagen wird ein bedeutender Schritt in Richtung Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien aus den eigenen Gemarkungen getan. Zusätzlich schafft man dadurch Unabhängigkeit von großen Stromkonzernen und dezentralisiert die deutsche Energieversorgung.

Um die Energie die auf einem Hektar durch Sonnenenergie erzeugt wird zu kompensieren, benötigt man eine Fläche von 80 Hektar Mais! Außerdem ist es deutlich aufwändiger und weniger lukrativ eine Biogasanlage zu betreiben, was unter anderem mit der Ernte des Maises und der Verarbeitung der Pflanze zusammenhängt. Ein Solarpark hingegen, bedarf neben der Errichtung und seltenen Wartungsarbeiten kaum Aufwand. Pestizide oder Dünger werden beim Betrieb einer Solaranlage ebenfalls nicht benötigt, was den Boden schont und langfristig sogar regenerieren lässt.

Nein! Viele der Flächen wurden ackerbaulich stark beansprucht und haben so über 20-30 Jahre die Chance ohne Bodenbearbeitung, Dünger oder Pestizide zu regenerieren. Durch die Umwandlung von Acker in "Sonderfläche Photovoltaik" werden sich solche Böden wieder aufbauen können und vor allem biologisch regenerieren. Ein reiches Bodenleben wird sich in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren einstellen und die Biodiversität an Kleintieren wie Schmetterlingen oder Vögeln sowie selteneren Pflanzen deutlich zunehmen.

Durch die langjährige landwirtschaftliche Belastung der Ackerflächen durch nitrathaltige Dünge oder Pflanzenschutzmittel ist der Nitratgehalt in den Böden und im Grundwasser so sehr gestiegen, dass sogar Düngeverordnungen beschlossen werden mussten, um das Grundwasser zu schützen. Durch die Bebauung der Flächen mit einer Photovoltaikanlage erhält der Boden und das sich darin befindende Grundwasser die Chance zu regenerieren. Nitrat wird von der dort entstehenden Flora aufgenommen und so wird, da kein neues Nitrat nachkommt, das Grundwasser mit der Zeit gereinigt. Besonders Wasserschutzgebiete profitieren vom Bau eines Solarparks, da die Böden keinerlei Schadstoffe wie Dünger oder Pestizide mehr aufnehmen und so das Grundwasser mit der Zeit gereinigt wird. Auch hinsichtlich des Schutzes der Unterlieger vor Überschwemmungen (z.B. durch Starkregen) sowie des Schutzes von Bächen vor Einträgen können sich durch den Belastungsstopp Vorteile ergeben, und zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie beitragen.

Experten sagen voraus, dass sich die Welt bis zum Jahr 2035 vollständig mit erneuerbaren Energien versorgen lässt. Angesichts der Kettenreaktion, die sich ab einem voraussichtlichen Schwellenwert im Jahr 2030 entfachen würde ist dies auch dringend nötig, da diese beispielsweise die sibirische Tundra zum Tauen bringen würde. Dies ist besonders gefährlich, weil dort im Eis eingeschlossenes Methan freigesetzt und der Klimawandel beschleunigt werden würde. Wir können mit der Klimaneutralität nicht wie geplant bis 2050 warten, sondern müssen uns jetzt entscheiden wie wir den Generationen nach uns, unseren Planeten überlassen wollen. Laut Experten ist solch eine rasche Klimaneutralität vor allem mit der günstigsten aller Energieerzeugungsalternativen, der Photovoltaik, möglich. Derzeit deckt Strom nur etwa ein Viertel bis ein Drittel des globalen Energieverbrauchs. Der Rest sind thermische Energien wie beispielsweise das Verbrennen von Öl oder Gas. Um das Konzept bis 2035 klimaneutral zu sein zu erreichen, bräuchten wir jedoch einen Stromanteil von etwa 80-85 %. Wir müssen also handeln, und das schnell. Analysten sind der Meinung, dass dies wohlmöglich die letzte ernsthafte Chance ist, den Planeten für die nächsten Generationen bewohnbar zu halten.

Da PV-Module und Solarkollektoren das Licht ja vor allem absorbieren sollen, wird nur ein geringer Teil des Lichtes reflektiert. Immissionsorte, die sich weiter als ca. 100 m von einer Photovoltaikanlage entfernt befinden, erfahren erfahrungsgemäß nur kurzzeitige bis gar keine Blendwirkungen. Immissionsorte, die vornehmlich nördlich sowie südlich von einer Photovoltaikanlage gelegen sind, sind meist ebenfalls unproblematisch. Es kann höchstens bei einer östlich oder westlich gelegenen Fläche eine minimale Blendwirkung im Jahresverlauf bei niedrig stehender Sonne entstehen. Im Laufe der Planung eines solchen Parks werden auch Blendgutachten erstellt, die die spezielle Fläche im Hinblick auf Reflektionen analysieren. Viele Photovoltaikparks werden sehr nah an Autobahnen errichtet, was bei einer hohen Blendwirkung natürlich nicht möglich wäre, da sonst der Verkehr geblendet und die Sicherheit des Verkehrs nicht mehr gewährleistet wäre.

Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen über 20 Jahre. Für diese Vergütungen muss die Fläche jedoch in benachteiligtem Gebiet liegen und man muss an einer Ausschreibung für die Vergütungen teilnehmen. Dadurch, dass Solarenergie aber die günstigste aller Energieerzeugungsalternativen ist und es ermöglicht Strom für unter 4,5 €ct/kWh zu produzieren, sind wir nicht mehr auf die EEG Vergütung angewiesen, sondern können ab einer gewissen Parkgröße selbstständig den günstigsten Strom erzeugen. So entsteht Strom, der ohne zusätzliche EEG-Umlagen in das Netz eingespeist wird und mit ausreichender Maße auch Auswirkungen auf ihren zu zahlenden Strompreis hätte.

Ja! Im Zuge der Baugenehmigung erhalten die Ackerflächen temporär den Status „Sonderfläche Photovoltaik“. Nach Rückbau der Photovoltaikanlage werden die Flächen jedoch wieder zu Ackerland, weil es sich lediglich um eine temporäre Umwandlung von Ackerland zu „Sonderfläche Photovoltaik“ handelt und nach dem Abbau wieder den Status Ackerland erreicht und somit nicht als stillgelegte Fläche gilt. Somit kann die Fläche nach Ablauf der Pachtzeit problemlos wieder als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden.